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Gesetzliche Krankenversicherung
Kontrazeptiva auf Kassenrezept
Wenn in der Apotheke ein Kassenrezept für ein hormonelles Kontrazeptivum vorgelegt wird, besteht für den Apotheker keine Prüfpflicht bezüglich des Alters der Versicherten oder im Hinblick auf eine Zusatzindikation. Bei der Abgabe sind lediglich die bestehenden Rabattverträge zu beachten.
Die wirtschaftliche Verantwortung trägt der verordnende Arzt. Darauf weisen Stanislava Dicheva, Anna Hinrichs, Daniela Boeschen, Insa Heyde, Heike Peters, Apothekerinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der Arbeitsgruppe "Arzneimittelanwendungsforschung", Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen, in der Deutschen Apotheker Zeitung hin.
Bei Patienten bis zu einem Alter von 19 Jahren werden Kontrazeptiva einschließlich Notfallkontrazeption von der GKV bezahlt. Ab dem 20. Geburtstag dürfen Verhütungsmittel nicht mehr auf Kosten der GKV verordnet werden; das gilt auch für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeldempfängerinnen oder Frauen, die aufgrund der Einnahme von Präparaten mit teratogener Wirkung (z. B. Methotrexat, Isotretinoin, Thalidomid) zwingend verhüten müssen. Die hormonellen Kontrazeptiva sind auch in solchen Fällen nur bis zum Erreichen des 20. Lebensjahrs eine Kassenleistung, da das SGB V solche Umstände nicht besonders berücksichtigt.
Eine Ausnahme bilden hier Präparate, die neben der Kontrazeption für weitere Indikationen zugelassen sind, beispielsweise für Hirsutismus, Hypermenorrhoe oder androgenetische Alopezie. Sie dürfen auch bei älteren Patientinnen weiterhin zulasten der GKV verordnet werden.
Keines der verfügbaren hormonellen Kontrazeptiva ist zur Therapie oder Linderung der Beschwerden durch Endometriose zugelassen. Obwohl so eine Off-Label-Behandlung häufig erfolgreich stattfindet, kann sie nach dem 20. Lebensjahr nicht mehr zulasten der GKV erfolgen. Das Präparat Visanne® (Dienogest) ist zur Behandlung der Endometriose zugelassen und darf auf Kassenrezept verordnet werden.
Einen schnellen Überblick, welche Kontrazeptiva wann verordnungsfähig sind und wann nicht, erhalten Abonnenten der DAZ auf dieser Seite unter .
30.01.2013, 11:53 Uhr